Weil die Luzerner Sondereinheit LUCHS auf Schwyzer Gebiet ihrer Pflicht nachging und im Juni 2005 zwei unschuldige Autoinsassen „versehentlich“ verprügelte, musste die Schwyzer Staatsanwaltschaft den Vorfall notgedrungen untersuchen. Die Untersuchung steckt bis heute in den Anfängen. Erst im März 2010 wurde der verantwortliche Chef der ausführenden Antiterror-Einheit LUCHS, Beat Hensler, dazu befragt und konnte sich natürlich nur noch „schwach erinnern“.
Jetzt wurde der leitende Schwyzer Staatsanwaltschaft Georg Boller nach offizieller Lesart seiner Funktionen „enthoben“, da er sich mit dem Präsidenten des Kantonsgerichts zu sehr angelegt hatte. Dieser liess nämlich die Einstellung der Untersuchungen zur „verwechselten“ und sonst noch missratenen Verhaftungsaktion vom Juni 2005 nicht zu und forderte weitere Untersuchungen, ein „normales“ Anklageverfahren und einen ordentlichen Gerichtsprozess. Dabei geht es weniger um die Ehrenrettung des Rechtsstaates, als vielmehr um interne Hahnenkämpfe.
Die angebliche Rückbeförderung von Boller durch den Schwyzer Regierungsrat ist allerdings nur als Regieanweisung fürs Publikum gedacht. Effektiv kam es deswegen weder bei der Boller’schen Staatsanwaltschaft in Bennau / Biberbrugg, noch bei der Führung des Überfall-lustigen LUCHS-Trupps zu personellen Rochaden. Dass unbeteiligte Leute durch angebliche Antiterror-Einheiten überfallen werden können, natürlich versehentlich, ist sowohl in Schwyz wie auch in Luzern weiterhin gegeben. Denn bei „Verwechslungen“ oder Missgriffen sind die Täter kaum ins Recht zu fassen. Betroffene von verunglückten Polizeiaktionen gelten bei der vorherrschenden Rechts- und Gerichtspraxis als vogelfrei. Die Opfer hätten sich ja nicht gerade zum kritischen Zeitpunkt gerade dort aufhalten müssen…
Was bei einer internen „Visionierung“ eines Polizeivideos alles „passieren“ kann, wird im beiliegenden PDF auf Seite 3 (hensler) plastisch beschrieben: Plötzlich fällt das Gerät vom Tisch, und beim Versuch, es aufzufangen, ist schon bald „der falsche Knopf gedrückt“. Und schwupps sind die kritischen Sequenzen ausgeblendet und z.B. mit dem Abbild des Linsendeckels überspielt. Beim Akteur handelte es sich allerdings um den ausgewiesenen Video-Profi und gleichzeitigen LU-Polizeisprecher Simon Kopp.
Weil zur fraglichen LUCHS-Aktion vom Juni 2005 auch wiederholt „10vor10“ berichtete, konnte weder die Luzerner Kapo noch die Schwyzer Justiz die Angelegenheit in Ruhe archivieren. Zudem wurden die „verwechselten“ Polizeiopfer derart traktiert (und anschliessend eine Stunde lang mit verbundenen Augen an eine Wand gestellt), dass sie kriegsähnliche Traumatas erlitten. Da die Sozialkassen bei Polizeiopfern (die es offiziell nicht gibt) keine Heilungs-, sondern lieber Psychiatrie-Kosten übernehmen, wurden sie ärztlich auch nicht adäquat zu den zugefügten Verletzungen behandelt. Dadurch fanden beide Opfer, zum Gaudi der LUCHS-Mannschaft und der Schwyzer Justiz, nicht mehr in geordnete Verhältnisse zurück. Beide Opfer blieben traumatisiert.
Am Wohnort der Polizeiopfer gibt man sich bestenfalls betreten. Da es sich bei beiden um „Jugos“ handelt, geben die Goldauer mehrheitlich doch lieber der Polizeiseite „Recht“. Denn nach ihnen darf man Angehörige bestimmter Ethnien auch grundlos verhauen. Im Kanton Schwyz ist man darin besonders traditionsverbunden. Es fällt daher nicht sonderlich schwer, den Druck von oben auf Unschuldige abzuleiten. Aber nicht jedes Polizeiopfer kommt posthum zu Ehren wie etwa eine Anna Göldi http://de.wikipedia.org/wiki/Anna_G%C3%B6ldi und das ist auch schon wieder eine Weile her.