Als erstes möchte ich auf die geographische Lage des Straflagers/Gefängnis eingehen. Das Wauwilermoos befindet sich etwa auf halber Strecke zwischen Luzern und Olten, bei Wauwil und Egolzwil, nahe von Sursee. Mit dem Auto dauert die Fahrt von Luzern ca. 30 Minuten.
Das Wauwilermoos heute
Heute ist die STA Wauwilermoos eine Strafanstalt für den offenen Justizvollzug (ca. 60 Plätze). Zudem wurde vor wenigen Jahren ein Teil der Anstalt für die Ausschaffungshaft umgebaut (ca. 13 Plätze).
Die Gefangenen werden hauptsächlich auf dem eigenen Hof beschäftigt.
Die 150 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche werden seit 1996 ausschliesslich Biologisch bewirtschaftet.
Ein Grossteil der Fläche wird für den Feldbau (Karotten, Kartoffeln, Mais, Getreide usw.) sowie als ökologische Ausgleichsfläche genutzt.
Eine viel kleinere Fläche, 4 Hektar, dient dem Gemüsebau. Neben diversen Salaten und Kohle wachsen da Zucchini, Lauch, Sellerie usw.
Ausserdem wird ein Gewächshaus betrieben und Schweine, Kühe sowie Pferde gehalten.
Das Straflager
Während dem 2. Weltkrieg (ab 1940) diente das Wauwilermoos als Internierten Straflager mit einer Kapazität für bis zu 500 Personen.
Zum einen können Staaten, Militärangehörige und Zivilbevölkerung feindlicher Staaten ohne Anklage internieren. Aber auch neutrale Staaten können Angehörige einer kriegstreibenden Nation, ohne Anklage, festhalten. Andererseits können Militärverbände und Einzelkämpfer, die sich nahe der Grenze eines neutralen Staates befinden, diesen um Asyl ersuchen. Diese werden dann entwaffnet und bis zum Ende des Konflikts interniert. Wobei normalerweise das Herkunftsland für die anfallenden Kosten aufkommt. Oft wurden z.B. amerikanische Piloten, deren Maschinen bei Kämpfen, über Deutschland, beschädigt wurden und die deshalb nicht mehr nach England zurückfliegen konnten, in Hotels z.B. in Davos oder Adelboden interniert denn durch den ausbleibenden Tourismus im zweiten Weltkrieg, gab es viele leere Betten in den Kurorten. Insgesamt wurden, während dem zweiten Weltkrieg, ca. 104‘000 Personen in der Schweiz interniert.
Ins Straflager kamen vor allem Internierte, die einen Fluchtversuch unternahmen(besonders während dem Aufstieg der Resistance, nach 1943, sahen viele wieder eine Chance, zu ihren Truppen zurückzukehren.
Ausserdem erhielten Angehörige der Air Force den Befehl Fluchtversuche zu unternehmen, falls sie in Gefangenschaft geraten sollten). Das Straflager war für disziplinarische Massnahmen zuständig denn straffällig gewordene Internierte, wurden vor ein Gericht gestellt.
Die Bedingungen im Straflager waren mies. Es gab nur wenige sanitäre Einrichtungen. Latrinengraben führten quer durch die Baracken. Der Gestank war bestialisch. Es gab kaum medizinische Versorgung. Die Gefangenen wurden körperlich und sexuell misshandelt. Das Essen war nicht nahrhaft und auf den Betten (mit ein bisschen Stroh abgedeckte Holzpritschen) lebten vor allem Läuse. Überhaupt gab es sehr viel Ungeziefer wie Ratten, Flöhe usw. Ausserdem wurde das Straflager auf einer Moorlandschaft erbaut, deshalb versanken die Gefangenen oft bis zum Knöchel im Schlamm. Die Baracken waren weder isoliert noch wurden sie im Winter beheizt. Zudem kannten die Internierten die Dauer, ihrer zu verbüssende „Strafe“ nicht.
Bei einer Schlägerei unter den Insassen der Baracke 29 am 28.9.1944 wurde ein 27 Jähriger Russe von der Wache erschossen und ein weiterer durch zwei Kugeln verletzt.
Nutzlose Kontrollen
Ende 1944 stellt Dollfus, der damals Generaladjutant war, fest, dass die Sanitarischen Einrichtungen ungenügend sind und die feuchte Lage Schmutz und Krankheiten verursacht. Eine Inspektion im Januar 1945 ergab ausserdem „dass die Ordnung und Sauberkeit viel zu wünschen übrig lässt“.
Oberleutnant Siegrid stellt am 24. Januar, bei einer Inspektion des Baulichen Zustands des Lagers, fest:
Hauptmann Béguin komme seiner Aufgabe das Lager instand zu halten nicht nach. Die Öfen seien grösstenteils kaputt. Die Planken der Barracken waren schlecht unterstützt und es bildete sich Kondenswasser. Die gewaschene Kleidung würde den Gefangenen nass übergeben. Zum trocknen stünde ihnen kein Raum zur Verfügung. Am schockierendsten sei aber die Eisbildung in den ungeheizten Waschräumen „Der Boden war mit einer dicken, unebenen Eisschicht bedeckt“.
„Mit drei Berichten (bereits) im Januar und Februar 1942 hatte Major Humbert, der verantwortliche Arzt für die Internierten im Sektor Seeland, drei Jahre zuvor schon die Verantwortlichen auf die „anorme Krankheitshäufigkeit“ im Lager hingewiesen: „Die moralische Atmosphäre im Lager Wauwilermoos ist absolut unhaltbar. Einer der Kranken aus dem Wauwilermoos erklärte mir mit Heftigkeit eher bringe er sich um als dahin zurückzukehren. Die Internierten werden einerseits von Hauptmann Béguin aus nichtigem Anlass aufs gröbste beschimpft, und andererseits wird ihnen die persönliche Aussprache verweigert. Die Strafen sind übertrieben […]“ Major Humbert erhob sogar Klage gegen Hauptmann Béguin und verlangte „Sanktionen“. Da er aber die Dienststelle im Februar 1942 verliess, verlief sein Vorstoss im Sand. In seinem letzten Schreiben hielt er fest, es herrsche im Lager „eine Ordnung der Furcht“ […] „Meine Schlussfolgerung ist, dass Hauptmann Béguin aus psychologischen Gründen nicht geeignet ist die Funktion des Kommandanten eines Straflagers zu erfüllen.“ (1) Aber die zuständigen Behörden wollten nichts unternehmen und versuchten, noch zusätzlich, den Inspektoren Steine in den Weg zu legen.
Kontrollen von unabhängigen Seiten wie zum Beispiel die des IKRK blieben nutzlos, da ihnen nicht das ganze Lager gezeigt wurde.
Obwohl die Schweizer Internierungsbehörden von Anfang an mit einem schlechten Ruf zu kämpfen hatten, wurde Erst nach dem Ende des zweiten Weltkriegs das ganze Ausmass bekannt und das Internierten Straflager Wauwilermoos heftig kritisiert. Vor allem von den dort Inhaftierten, die endlich über ihr Grauen berichten konnten. Grosse Teile der Zivilbevölkerung sowie auch die zuständigen Diplomaten der Internierten wussten lange Zeit nichts von dem Lager und den Zuständen dort
Sexuelle Übergriffe
Eine besonders üble Serie von Vergewaltigungen erlebte der Amerikanische Bordingenieur Dan Culler.
Dan Culler wollte, zusammen mit ein paar Kollegen, am 12 Mai 1944 aus dem Internierungslager Adelboden fliehen. Sie versuchen sich, über die Alpen nach Italien zu den nach Rom vorrückenden Truppen durchzuschlagen. Mangels Nahrungsmittel ass Culler, ihm unbekannte Beeren, wovon er immer wieder erbrechen musste. Er beschloss seine Begleiter ziehen zu lassen und kehrte ins Lager zurück. Dort wurde er, bei Wasser und Brot, mit 10 Tagen scharfem Arrest bestraft. Von dem Essen kann er aber fast nichts behalten weil er immer noch sehr oft erbrechen muss.
Nachdem er aus dem Arrest entlassen wird, wird er in dunkler Nacht in das Straflager Wauwilermoos verschleppt, wo die Hölle über ihn herein bricht.
Er wird in die Baracke 9 gesperrt, wo er gleich am ersten Abend brutal vergewaltigt wird. Er wird festgehalten und von der ganzen Belegschaft vergewaltigt „Ich blutete aus dem Rektum und teile der Haut ragten hinaus. Wie lange das dauerte werde ich nie wissen, denn etwas in mir Löste sich ab und versetzte mich in einen anderen Zustand.“ Sobald er frei kam, floh er nach draussen wo er die Nacht in der Kälte verbrachte. Beim ersten Tageslicht ging er in das Büro des Lagers, wo er Béguin und einigen Wachen schilderte, was passiert war. Diese lachten ihn jedoch nur aus. In seiner Verzweiflung beleidigte er sie und kam wieder in den Arrest. Schnell merkte Dan Culler, dass dies der einzige Ort war, wo er der Hölle in der Baracke 9 entkommen konnte.
Denn ab dem Zeitpunkt, als er dem Lagerleiter von den Vorkommnissen berichtete, liess dieser in der Nacht die Baracke abschliessen. Er wurde immer wieder vergewaltigt. „Ich weiss, dass ich [jeweils] von vier Männern niedergedrückt wurde, während der erste sein Geschäft verrichtete. Dann wurde ich von anderen festgehalten, bis jeder dran war.“ Um zu entkommen, zwängte er sich manchmal durch den Abort, wo er durch die Exkremente unter der Baracke entkommen konnte. Wenn das nicht gelang, wehrte er sich nach Leibeskräften. „Viele Male wurde ich KO geschlagen und erwachte in der Abortrinne. Einmal hielten sie mich fest und einer versuchte mir seinen Penis in den Mund zu stecken und ich liess das nicht zu und hielt meinen Mund verschlossen und wurde bewusstlos geschlagen und als ich wieder zu mir kam hatten sie mir Holzstücke unter die hinteren Zähne geschoben um mich daran zu hindern, ihn zu schliessen und [sie] steckten ihre Penisse tief in meinen Mund hinein.
Dan Culler unternahm alles um immer wieder in den Arrest zu kommen.
Als er, nach einer längeren Zeit, wieder einmal zurück in die Baracke kam, waren die alten Bewohner weg und eine neue Gruppe da. Ab da hörten die Vergewaltigungen auf. „Zu diesem Zeitpunkt war ich ein totales Wrack, [ich] traute niemandem, hustete Blut und blutete stark aus dem Rektum. Ich hatte dauernd Durchfall und war so krank, dass ich mich nicht auf den Beinen halten konnte und wenn ich beim Abort hinkauerte und mich an nichts halten konnte, fiel ich rückwärts in den Abfluss und hatte nichts als Stroh um mich zu wischen. Es ist nicht schwer sich den Geruch vorzustellen. Ich war über und über bedeckt mit Furunkeln und wunden Stellen, von denen viele infiziert waren. Ich hatte viele Male das Gefühl zu sterben.
Jahrzehnte lang hatte Dan Culler Schlafstörungen und Albträume ausserdem konnte er sich nicht nur mit Männern in einem Raum aufhalten. Die Erfahrungen im Wauwilermoos prägten ihn ein Leben lang.
Verstösse gegen die Genfer Konvention
Am 19. Dezember 1929 unterzeichnete die Schweiz als erstes Land die Genfer Konvention. In Punkt 50 und 54 wird festgelegt, dass Fluchtversuche nur disziplinarisch und mit höchstens 30 Tagen zu bestrafen sind. Während in anderen Ländern die Strafen oft noch deutlich unter 30 Tagen lagen, bestreitet André Béguin die Gültigkeit der Genfer Konvention, indem er behauptet die Schweiz sei keine Unterzeichnerin, konsequent. Entflohene und wieder eingefangene Amerikaner und Briten wurden bis im Herbst 1944 konstant mit zwei bis drei Monaten Lagerhaft bestraft. Angehörige anderer Nationen, wie Polen, sogar mit bis zu sechs Monaten. Weitere Artikel gegen die im Wauwilermoos hart verstossen wurden, sind etwa Artikel 58, welcher für disziplinarisch bestrafte einen täglichen Arztbesuch vorsieht. Oder Artikel 11 der Essenkürzungen als kollektives Bestrafungsmittel verbietet.
Ein Amerikaner der sich in offizieller Mission in der Schweiz befand drückte sich wie folgt aus: „Die Schweiz verletzt in grober Weise die minimalen Garantien der Genfer Konvention von 1929 über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Zwar glaubt sie nicht, dass die Bestimmungen auf sie Anwendung finde, da sie keine Kriegsgefangene, sondern nur Kriegsinternierte hat. Diese Ansicht könnten die Amerikaner verstehen, wenn internierte bei uns [in der Schweiz] besser behandelt würden als Kriegsgefangene andernorts. Trotzdem scheint das Gegenteil wahr zu sein (…) Durch die Behandlung, die mangelhafte Einrichtungen, Ernährung und Unterkunft [im Wauwilermoos] wurde die Gesundheit der Internierten schwer geschädigt. Einer ist beinahe irr geworden, mehrere sind in Spitalbehandlung wegen Augenentzündungen, einer wird wahrscheinlich ein Auge verlieren, einer hat sicher, ein anderer wahrscheinlich Tuberkulose entwickelt, alle sind verlaust, viele haben schwere zum Teil Skorbut ähnliche Hauterkrankungen.“
Flucht
Im Herbst 1944 gelang drei Air Force Offizieren die Flucht aus dem Internierten Straflager Wauwilermoos. Sie wanderten die ganze Nacht Richtung Westen und fanden schliesslich Unterschlupf in einem Landgasthof, indem sie mit der Hilfe einer 16 Jährigen die US-Vertretung kontaktierten. Die drei entflohenen wurden sofort von der US-Botschaft aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt erfuhren die Alliierten zum ersten Mal vom Lager in der nähe von Luzern.
Auf druck der US-Vertreter gab die Schweiz anschliessend nach und verbessert die Bedingungen für amerikanische Internierte. Erst 1949 erhalten Internierte, nach Genfer Konvention, die gleichen Rechte wie Kriegsgefangene.
Hauptmann André Béguin
André Béguin war der Lagerleiter. Er wurde 1897 in Neuenburg geboren und er war bekennender Nationalsozialist. Er engagierte sich als Jugendlicher bei der “Jeunesses nationales Neuchâteloises. 1936 trat er dann der rechten “National Union” bei. 1937 wurde er zudem Chef, der Sektion Yverdon, des rechtsextremen “Front National”(2).
André Béguin absolvierte, im Büro seines Vaters, eine Zeichnerlehre, nannte sich aber später immer Architekt. Zwischendurch war Béguin mal für ein paar Monate in Tunis Zwischen 1928 und 1931 macht er eine kleine Militärkariere wurde dann aber, wegen seinen Schulden, ausser Dienst gesetzt. 1938 wird er gesehen. Wie er „halb in zivil- halb in militärischer Kleidung herumspazierte und erzählte, das Eidg. Militärdepartement habe ihm das Kommando über den Sektor La Ferrière erteilt“. Daraufhin schreitet die Polizei wegen Missbrauchs der Uniform ein.
Später ging Béguin nach München und arbeitete in einem Nationalsozialistischen Unternehmen. Nach Kriegsausbruch kehrte er jedoch in die Schweiz zurück. 1940 wurde er auf sein Gesuch, als Offizier, reaktiviert. Im August desselben Jahres wurde er Leiter des Lagers Kalchrain (ein besonders grausamer Vorfall dokumentiert die Interpellation Brawand) und fast ein Jahr später des Wauwilermoos.
Im Lager war er dafür bekannt, dass er mit Stolz eine Nazi Uniform trug.
Da er immer mit seinem Fotoapparat unterwegs war wurde er Anfang 1942 wegen Spionage angezeigt. Einige Leute aus seiner Vergangenheit dachten wohl, dass es für Geld alles tun würde. Vom Verdacht der Spionage wurde er allerdings freigesprochen Aber der Chef des Spionageabwehrdienstes, Oberst Robert Jaquillard, stiess während diesen Untersuchungen auf Béguins Finanziellen Verhältnisse und die politische Einstellung und so riet er davon ab Béguin als Kommandant zu belassen. „Persönlich sind wir der Ansicht, dass der Posten des Kommandanten eines Internierten Lagers verlangt, dass derjenige, der ihn einnimmt, eine Vergangenheit hat, die weniger belastet ist als diejenige Béguins, der gewiss fehl am Platze erscheint.“ Béguin führte einen eigenen Strafenkatalog ein „5 Tage Arrest für einen nicht zugemachten Knopf. Fünf Tage Arrest für nicht vollständige Kleidung bei Gang in den Waschraum, wer versucht das Lager zu verlassen wird ohne Vorwarnung erschossen uvm.“(3) Bei einem Vortrag vor einigen Offizieren, erzählt Béguin wie einmal
115 Internierte die Arbeit verweigerten, sie wurden 14 Tage in eine Baracke gesperrt und erhielten erst wieder Nahrung nachdem sie eine Stunde gearbeitet hatten.
Trotzdem schreitet der interimistische Internierungskommissar Dollfus erst am 3. November 1944 ein, als bekannt wurde, dass den Gefangenen ihre Rotkreuzpakete vorenthalten wurden.
Bei der Durchsuchung des Büros von Hauptmann André Béguin kamen grössere Mengen an Genussmittel wie Kaffeebohnen, Schokolade, und Zigaretten zu Tage. Auch in seiner Privatwohnung wurde allerhand gefunden, wie zum Beispiel Margarine eines amerikanischen Herstellers.
Hauptmann André Béguin sagte aus, dass er die Sachen bei Gelegenheit allen Internierten zukommen lassen wolle. Zudem wurden 483 Briefe der Internierten oder derer Angehöriger gefunden die nie versendet, resp. nicht verteilt wurden.“(4) (Mit den Folgen, dass die Angehörigen nichts mehr von ihren Familienangehörigen hörten oder, dass Gesuche, z.B. von kranken Häftlingen, um „Hafterleichterung“ nicht bei der zuständigen Stelle ankamen.) Bis zur Suspendierung Béguins, dauerte es aber noch bis zum 31. Juli 1945. Am 5. September 1945 wird ihm der Zutritt zum Lager verboten, da er im Lager diverse Akten verbrannte und am 24 September des gleichen Jahres kommt er in Untersuchungshaft.
“Am 20. Februar 1946 verurteilte ihn das Zürcher Divisions-Gericht zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus wegen verschiedenster Vergehen wie “des Betruges, des wiederholten Betrugsversuches, der wiederholten Veruntreuung, des Sichbestechenlassens, des wiederholten Missbrauchs, der wiederholten Urkundenfälschung, der wiederholten Fälschung dienstlicher Aktenstücke, der wiederholten Nichtbefolgung von Dienstvorschriften, des wiederholten Materialmissbrauchs und des wiederholten Ungehorsams.” (5) André Béguin wurde für diverse Betrügereien, zur Selbstbereicherung, verurteilt. Béguin hatte grosse, finanzielle Schwierigkeiten. Für seine Taten als Lagerleiter, wurde er nie belangt.
Kein Vergessen
Heute erinnern fast nur noch die sogenannten Polenwege, von polnischen Internierten angelegte Wald- und Feldwege sowie Strassen, an die Internierten im 2. Weltkrieg.
Für die Verbrechen im Straflager Wauwilermoos wurden die Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen. Ebenso wenig erinnert ein Denk- bzw. Mahnmal an die Geschichte. Auch die Recherche zum Thema war eher mühsam. Es gibt einige kleinere Projekte (siehe Quellenangabe) die gegen das Vergessen kämpfen. In diese Reihen soll sich auch diese Broschüre eingliedern. Speziell sei hier das Buch „Schüsse auf die Befreier“ von Peter Kamber, erschienen im Rotpunktverlag, erwähnt. Ein grosser Teil beschäftigt sich ausführlich mit dem Wauwilermoos.
Speziell in der Schweiz welche sich immer wieder als lupenreinen neutralen Staat und Erfinder der Demokratie inszeniert, darf dieses Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten. Dies sind wir den misshandelten und getöteten Internierten, nicht nur im Wauwilermoos, schuldig.
Ausserdem muss festgehalten werden, dass die Schweiz im 2. Weltkrieg keines Wegs neutral gehandelt hat. Durch die Zurückweisung der Juden an der Grenze. Die Verhandlungen über die Kennzeichnung derer Pässe mit einem (J) Stempel. Die Weigerung, Juden dauerhaft aufzunehmen und auf den Transitstatus zu beharren. Das Nazigold, sowie der wirtschaftlichen Unterstützung Deutschlands im allgemeinen und durch die Sicherstellung der Transportlinie zwischen Deutschland und Italien. Mischte sich die Schweiz aktiv in den Krieg ein und bezog ihre Position an der Seite der Achsenmächte. Ob die Schweiz Angst vor dem Nationalsozialismus hatte oder ob einige Kreise an der Macht mit ihm sympathisierten sei dahin gestellt und ist eigentlich auch egal.
(1) Zitat von: Buch – Schüsse auf die Befreier von Peter Kamber, erschienen beim Rotpunktverlag (2)(3)(4)(5)Zitate von
http://raf.durham-light-infantry.ch/index.php/history/internee-
switzerland/straflager-wauwilermoos
Quellen:
http://www.wauwilermoos.lu.ch/
http://www.20min.ch/ausland/news/story/-Ich-war-Kriegsgefangener-in-der-Schweiz—18129625
http://raf.durham-light-infantry.ch/index.php/history/internee-switzerland/straflager-wauwilermoos
http://www.geschichte-luzern.ch/sites/default/files/schweizer_lager_stadelmann.pdf
Buch: Schüsse auf die Befreier ISBN; 3-85869-092-9