Offener Brief zum Bewilligungsverfahren der diesjährigen Maidemo

Schreiben an Frau Stämmer, Herrn Roth, Herrn Borgula und die Damen und Herren von der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen

Luzern, 14. Januar 2014

Offener Brief zum Bewilligungsverfahren der diesjährigen Maidemo

In Ihrem Schreiben von Mitte November teilten Sie uns mit, dass die diesjährige Maidemo wegen dem Stadtlauf nicht wie von uns gewünscht am 3. Mai stattfinden kann. Darauf fanden wir ein Ausweichdatum und ersuchten um eine Bewilligung für den 26. April 2014. Worauf Sie uns mitteilten, dass die Demo nicht mehr im Rahmen wie in den letzten Jahren stattfinden kann. Die Abschlusskundgebung sei als Festanlass zu werten. In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf die Kundgebung vom 4. Mai 2013, Zitat: „Der Belegungsumfang vom 4. Mai 2013, mit den vielen Zelten, Ständen und Kochstellen, müssen wir eindeutig als Festanlass einstufen.“ Diese Argumentation ist für uns absolut unverständlich, die Grösse der Abschlusskundgebung, sowie die Anzahl der Zelte war nicht grösser als in den zwei Jahren davor. Auch hat es schon früher Kochstellen gegeben. Ausserdem möchten wir Sie an dieser Stelle nochmals deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen unkommerziellen und vor allem politischen Anlass handelt. Die Verköstigung hat sekundären Charakter und die minimalen Einnahmen dienen ausschliesslich zur Deckung der mit diesem Anlass verbunden Ausgaben. Weiter teilen Sie uns mit, dass für eine Bewilligung in unserem Sinne diverse Konzepte eingereicht werden müssen. Dazu wollten wir Ihnen mitteilen, dass wir seit 2 Jahren ausschliesslich Depotbecher verwenden und seit letztem Jahr auch ausschliesslich Mehrweggeschirr. Wir haben jeweils ein Sicherheitskonzept und reinigen den benutzten Platz selbständig.

Insgesamt sehen wir unseren Verdacht bestätigt, dass Ihnen das Recht auf freie Meinungsäusserung ein Dorn im Auge ist. Wir werten Ihr Schreiben als weitere Einschränkung auf dieses Grundrecht, so wie Sie es alle paar Jahre wieder versuchen. So werden heute die wenigen Demonstrationen, welche Luzern zu erdulden hat, generell nicht vor 16 Uhr bewilligt. Den Beweis für Ihre Behauptung vor Bundesgericht, dass „der Einzelfall geprüft werde“ müssen Sie erst noch erbringen, indem Sie auch mal eine Ausnahme bewilligen.

Bei den ersten Verhandlungen zu einem Anlass in dieser Art im Jahr 2011, haben wir schliesslich in zähen Gesprächen mit Frau Stämmer und Herrn Meier einen Kompromiss geschlossen. Wir verzichten auf den Startzeitpunkt 14:00Uhr, dafür diskutieren wir nicht über die Art der Abschlusskundgebung auf dem Kurplatz. Wenn Sie nun diesen Kompromiss in Frage stellen,sind wir, wie schon 2011, nicht weiter bereit mit den Amtsgehilfen zu verhandeln. Stattdessen fordern wir Gespräche mit den Entscheidungsträgern. Was uns am Meisten aufstösst, ist die Tatsache, dass unsere Kompromissbereitschaft in keiner Art und Weise respektiert wird. Unser Wohlwollen diesbezüglich stösst auf Widerwille Ihrerseits. Aus diesem Grund sehen wir nicht ein, weshalb wir nicht wieder auf den Startzeitpunkt 14:00 Uhr bestehen sollen.

Als Letztes möchten wir Sie auf unsere Position als Vermittler aufmerksam machen. Seit einigen Jahren setzen wir uns erfolgreich für bewilligte und friedliche Demos ein. Durch Ihre Politik, des ständig Steine in den Weg legen, schwächen Sie unsere Position in der Organisation. Nicht bei allen stösst unser Wohlwollen auf uneingeschränktes Verständnis, auch stellt sich die Frage nach Sinn und Unsinn dieser Prozedur. Niemand lässt sich gerne auf den Füssen herumtreten und schon gar nicht für dumm verkaufen. In diesem Sinne hoffen wir auf ein baldiges lösungsorientiertes Gespräch.

Freundliche Grüsse

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