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Für Polizeikosten bei Demos müssen nicht Veranstalter zahlen

Die Luzerner Regierung darf die Kosten von Polizeieinsätzen bei politischen Demonstrationen nicht auf die Veranstalter abwälzen. Das Luzerner Verwaltungsgericht gibt Kritikern Recht und hebt die entsprechende Verordnung auf. Sie schränke das Grundrecht auf eine freie Meinungsäusserung ein. Die Luzerner Regierung darf die Kosten von Polizeieinsätzen bei politischen Demonstrationen nicht auf die Veranstalter abwälzen. Das Luzerner Verwaltungsgericht gibt Kritikern Recht und hebt die entsprechende Verordnung auf. Sie schränke das Grundrecht auf eine freie Meinungsäusserung ein. Continue reading

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