Quelle: https://www.zentralplus.ch/eichwaeldli-bewohner-koennen-ins-haus-zurueck-nur-die-soldatenstube-ist-zu-2077087
Nach einer Polizeiaktion auf dem Eichwäldli-Areal haben Handwerker im Auftrag der Stadt Luzern die Soldatenstube verbarrikadiert. Das Wohnhaus hingegen ist weiterhin zugänglich. Baudirektorin Manuela Jost erklärt, wieso.
Kaum waren die Polizisten am Dienstagmorgen abgezogen, kamen die Handwerker ins Eichwäldli. Im Auftrag der Stadt Luzern zogen sie eine Trennwand zwischen das Wohnhaus und die Soldatenstube ein – sodass Letztere nicht mehr betreten werden kann.
Baudirektorin Manuela Jost bestätigt auf Anfrage von zentralplus, dass es sich um eine koordinierte Aktion handelte. «Wir haben das so geplant. Die Soldatenstube ist einsturzgefährdet und baulich in einem prekären Zustand», sagt sie. Deshalb sei sie nie Teil des Gebrauchsleihevertrags gewesen, welchen die Stadt mit der Familie Eichwäldli abgeschlossen hatte.
«Trotzdem haben die Bewohnenden die bestehende Trennwand abgerissen und die Räumlichkeiten genutzt», erzählt Jost. Die Stadt Luzern, der die Liegenschaft gehört, verweist auf den baulich prekären Zustand und befürchtet Personenschäden, sollte die Soldatenstube einstürzen und jemand dabei verletzt werden. Damit verbunden sind Haftungsfragen. «Die Stadt hat eine Grundeigentümerhaftung. Die Trennwand wurde wieder hochgezogen, damit die Soldatenstube nicht mehr genutzt werden und es zu keinen Unfällen kommen kann», sagt Jost.
Haus kann weiterhin bewohnt werden
Das Wohnhaus hingegen ist weiterhin zugänglich und kann bewohnt werden. Wieso wurde es nicht auch gleich verrammelt, nachdem die Familie Eichwäldli von der Polizei für eine Befragung vorläufig festgenommen wurde?
«Betreffend das Wohnhaus läuft derzeit ein zivilrechtliches Ausweisungsverfahren, das am Bezirksgericht Luzern hängig ist», erklärt Jost. Die Stadt verlangt von den Personen, mit denen sie 2019 den Gebrauchsleihvertrag für das Wohnhaus abgeschlossen hat, dass sie das Gebäude und das Areal räumen. «Den Ausgang dieses Prozesses können wir nicht einfach vorwegnehmen», so Jost.
Der Stadtrat wartet also den Entscheid des Bezirkgerichts ab und entscheidet danach über das weitere Vorgehen, sprich über eine allfällige Räumung. Bis es so weit ist, dürfte noch einige Zeit vergehen, schliesslich gibt es nach dem Urteil des Bezirksgerichts die Möglichkeit eines Rechtsmittelverfahrens. Das heisst: Der Entscheid kann ans Kantonsgericht und allenfalls sogar an Bundesgericht weitergezogen werden.
Es droht eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs
Das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs – welches der Anlass für die Hausdurchsuchung am Dienstagmorgen war – läuft parallel zum zivilrechtlichen Ausweisungsverfahren. Die Stadt Luzern hat im Februar die Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs eingereicht (zentralplus berichtete). Drei Monate später bestand der erste Schritt der Staatsanwaltschaft nun darin, festzustellen, wer das Eichwäldli aktuell bewohnt. Die Polizei hat deshalb im Auftrag der Staatsanwaltschaft die anwesenden Personen vor Ort festgenommen.
Diese werden nun im Laufe des Tages identifiziert, zum Tatvorwurf befragt und danach wieder entlassen (zentralplus berichtete). Danach wird die Staatsanwaltschaft klären, ob die Verdächtigen das Wohnhaus, die Soldatenstube und die Wohnwagen widerrechtlich bewohnen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Die Eigentümerin der Liegenschaft – die Stadt Luzern – ist davon überzeugt. Dies, weil sie aufgrund baulicher Mängel einen bestehenden Gebrauchsleihvertrag mit der Familie Eichwäldli Ende September 2020 nicht mehr verlängert hat. Die Bewohnerinnen wurden aufgefordert, das Gebäude und den Wagenpark zu verlassen. Dieser Aufforderung sind sie aber bis heute nicht nachgekommen.