Klatsche für RWE

Doppelte Niederlage für Energiekonzern: Hambacher Forst darf vorerst nicht gerodet werden, Demonstrationsverbot aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass der Energiekonzern RWE den Hambacher Forst nicht zugunsten des Braunkohleabbaus roden darf, bis über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) entschieden ist. »Dies ist eine schallende Ohrfeige des Gerichtshofes an die NRW Landesregierung«, erklärte Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser, Mitglied des Kohleausschusses. Auch das polizeiliche Verbot der für diesen Samstag geplanten Großdemonstration gegen die Rodung wurde am Freitag gerichtlich aufgehoben. »Überwiegendes« spreche dafür, dass das Verbot der Demonstration rechtswidrig sei, teilte das Verwaltungsgericht Aachen mit. Es gab damit einem Eilantrag der Naturfreunde Deutschland e. V. statt und bestätigte so die kurz zuvor abgegebene Einschätzung des Demoanmelders Uwe Hiksch. Sicherheitsbedenken der Polizei würden vom Gericht nicht geteilt, hieß es. Die 6. Kammer habe berücksichtigt, »dass am 30. September 2018 ein Waldspaziergang mit 10.000 Teilnehmern stattgefunden habe, ohne dass es dabei zu Gefahrenlagen bei der An- und Abreise der Teilnehmer gekommen wäre«.

hambacher forstDie Polizei hatte zunächst alle vom Anmelder vorgeschlagenen Routen und Kundgebungsorte für bedenklich gehalten und Hiksch dazu aufgefordert, RWE nach einem Grundstück für eine Kundgebung anzufragen. Die schriftliche Antwort des Konzerns bezeichnete der Anmelder als »um es freundlich zu sagen, einen Mittelfinger«. Die Polizei sah das eingereichte Sicherheitskonzept für die grob geschätzten 20.000 Demonstranten als ausreichend an, ließ aber verlauten, dass es bei 50.000 Demonstranten nicht tragbar wäre. Über Facebook hatten mehr als 50.000 ihr Interesse bekundet – das soll Grundlage der aufgeführten Bedenken hinsichtlich der Teilnehmerzahl gewesen sein. Die Anmelder der geplanten Großdemonstration hatten sogar die alte Autobahnstrecke der A4, die Bundeseigentum ist, als Ort der Demonstration vorgeschlagen und ein Sicherheitskonzept mit Zu- und Abflussregelung eingereicht. »Autobahnen haben ja bekanntlich die Eigenschaft, dass sie relativ lang sind«, so Hiksch. Allerdings wurde schnell ein neuer Grund gefunden: Die Abbaukante des Braunkohleabbaugebietes stelle eine zu große Gefahr dar – Menschen könnten dort hineinstürzen. Hiksch betonte auf der Pressekonferenz am Freitag, die Kante liege 500 Meter von der von ihnen geplanten Route entfernt.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte am Freitag: »Die Landesregierung hat stets auf den Vorbehalt der Gerichtsentscheidung zur Rodung verwiesen – und der Grundstückseigentümer RWE hat angekündigt, auf dieses Urteil zu warten.« Dies jedoch tat RWE nicht. Im Gegenteil, es wurden Tatsachen geschaffen, die laut Naturführer Michael Zobel bereits stark in das Ökosystem eingegriffen haben. Ob Rodungen, die schon während der Räumung der Baumhäuser stattfanden, überhaupt rechtens waren, bleibt fragwürdig.

Die Anmelder der Demonstration hatten schon vor der Aufhebung des Verbots Tausende Teilnehmer erwartet – der Protest hätte sich dann eben nicht nur gegen die Rodung des liebevoll »Hambi« genannten Waldes und die Kohleverstromung gerichtet, sondern auch gegen die Einschränkung des Demonstrationsrechts.

RWE erklärte am Freitag, das Unternehmen rechne nun mit einem Rodungsstopp bis Ende 2020.

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