Nachdem die Luzerner Kantonspolizei unbewilligte Aufmärsche von NeofaschistInnen bereits 2015 wieder als zulässig befand, liest sich das gewähren eines neonazistischen Konzerts in Willisau 2017 wie ein weiteres Kapitel in der Blauäugigkeit und seltsam anmutender Zurücknahme in Fragen nationalistischer und ausländerInnenfeindlicher Umtriebe im Kanton Luzern. Dieser ist augenscheinlich zu einem sicheren Wert in der Neonazi-Szene geworden: Während die Kantone St.
Gallen und Aargau das Konzert präventiv verboten, liessen sich die Neonazis im luzernischen in einem sicheren Hafen nieder. Wieder einmal tat sich die Luzerner Kantonspolizei als Zuschauer bei einer unbewilligten Veranstaltung hervor, wie dies bereits beim Aufmarsch in Sempach der Fall war. Auch in dieser denkbar passiven Rolle gefällt sich die Kantonspolizei einmal mehr in einer Rolle, die allen engagierten BürgerInnen als befremdlich, wenn nicht gar als anbiedernd angelastet werden sollte. Sich auf die Versammlungsfreiheit berufend liess ebendiese Polizei zu, dass eindeutig als neofaschistisch identifizierbare Musiker ihr menschenverachtendes Liedgut ohne jede Konsequenzen kundtun konnte.
Obwohl alle Informationen über die auftretenden Bands vorhanden waren, sah sich die Luzerner Kantonspolizei nicht gezwungen einzugreifen und wartete die zu erwartenden Straftaten ab. Die Zuschauerrolle begründete diese mit einem zu errichtendem «Gleichgewicht der politischen Extreme» (Kurt Graf, Zentralplus, 15.01.2017). Es ist nicht weniger als ein Hohn gegenüber allen tatsächlichen und potenziellen Opfern von Rechtsradikalismus, wenn bei einem Rapper wie Makks Damage davon gesprochen wird, man beobachte, ob überhaupt Verstösse gegen geltendes Recht getätigt würden. Gleiches gilt für die Band «Bronson». In beiden Fällen ist die Verhöhnung der Opfer faschistischer Diktaturen Programm, ebenso wie der Aufruf zu einer Wiederholung der bekannten Verbrechen.
Für uns stellen sich mehr denn je die Fragen:
- Wieso hält es die Luzerner Kantonspolizei nicht für nötig, ein solches Konzert zu verbieten, obwohl Nachbarkantone dies bereits taten?
- Worin begründet sich die Annahme, dass antisemitische, fremdenfeindliche und faschistisch orientierte Bands keine Äusserungen tätigen, welche gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen würden?
- Wovon ist konkret die Rede, wenn von einem «Gleichgewicht derpolitischen Extreme» gesprochen wird?
- Sieht die Kantonspolizei keinen Handlungsbedarf darin, dass der Kanton Luzern neu zu einem Refugium der extremen Rechten verkommt?