Der Vorschlag des Gemeinderats gefährdet das Fortbestehen des LaKuZ
Die Vollversammlung des LaKuZ hat einen Vorschlag des Gemeinderates für einen überarbeiteten Gebrauchsleihvertrag zurückgewiesen. Die im Vertragsentwurf festgelegte Obergrenze von jährlich 12 Anlässen ist für uns weder nachvollziehbar noch haltbar.
Seit mittlerweile 14 Jahren ist das LaKuZ als Veranstalter von kulturellen Anlässen aktiv und hat dabei einen namhaften Beitrag an das gesellschaftliche und kulturelle Leben der Stadt Langenthal und der Region Oberaargau geleistet.
2005 kamen wir in Verhandlungen mit Vertretern von Stadt und Kanton zum Schluss, dass eine Beschränkung auf 24 öffentliche Anlässe pro Jahr sachgerecht ist. Bewusst trug diese Obergrenze dem Ruheinteressen der Nachbarschaft Rechnung, liess jedoch dem LaKuZ genügend Spielraum, um einen geregelten Kulturbetrieb zu veranstalten.
Dass dieses Bewilligungsregime über zehn Jahre später überprüft wird, ist verständlich. Seit 2013 haben wir dazu unseren Beitrag an unzähligen Sitzungen mit dem Regierungsstaatshalter und der Stadt Langenthal geleistet, und in der daraus entstandenen Arbeitsgruppe aktiv nach einer für alle Parteien befriedigenden Lösung gesucht.
Nach einem schmerzvollen Kompromiss im Jahr 2014 mit einer Obergrenze von 18 öffentlichen Anlässen ist der Vorschlag des Gemeinderats mit einer neuen Obergrenze von 12 Anlässen im Jahr als Versuch zu werten, unseren Freiraum weiter einzuschränken. Die fragwürdigen rechtlichen Grundlagen des Vorschlags zeigen wir im beiliegenden Brief an den Gemeinderat auf.
Letztendlich verunmöglichen Einschränkungen dieses Ausmasses nicht nur einen geregelten Kulturbetrieb, sondern gefährden langfristig das Fortbestehen des LaKuZ als Kulturinstitution. Aus diesen Gründen sehen wir uns gezwungen, den Vorschlag des Gemeinderates zurückzuweisen und bitten ihn, diesen entsprechend zu überarbeiten.
Vollversammlung LaKuZ
Quelle: http://www.aargrau.ch/